Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB
Arbeitsrecht Kündigungsschutz & Aufhebungsvertrag in Leipzig
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Über uns
Die Rechtsanwälte der Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner in Leipzig beraten und vertreten ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte bei
- Kündigungsschutzverfahren
- Aufhebungsverträgen und
- Interessenausgleich- oder Sozialplanverhandlungen.
Nicht nur dank unserer besonderen Spezialisierung, der Erfahrung aus über 1.000 Kündigungsschutzverfahren und regelmäßigen Fortbildungen erzielen wir für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis. Wir kennen darüber hinaus sowohl die größten Arbeitgeber als auch alle Arbeitsgerichte im Großraum Leipzig und können deren Verhalten einschätzen. Es ist unser täglicher Anspruch, die erfolgreichsten Kündigungsschutzverfahren und Sozialplanverhandlungen für unsere Mandanten zu führen.
Nach Zugang einer Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen Klage einreichen – ansonsten wird die Kündigung wirksam! Einen Aufhebungsvertrag sollten Sie auf keinen Fall sofort unterschreiben, sondern vorher von uns prüfen lassen.
Sie bekommen immer kurzfristig einen Termin – persönlich, telefonisch oder per Video-Chat (Microsoft Teams, Zoom, Skype, Apple Facetime etc.). Im Rahmen einer kostenlosen Kündigungsschutzberatung erläutern wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten und welcher Weg für Sie der Beste ist. Bei uns ist der Mandant niemals eine reine Verfahrensnummer. Wir bündeln all unsere Erfahrung und Leidenschaft, um aus der wohl schwierigsten Situation im Arbeitsleben das individuell beste Ergebnis zu gestalten. So lassen sich mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft viele arbeitsrechtliche Konflikte schon im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung lösen.
Rechtswalt Tim Fink hat bei der IG Metall eine Rechtsabteilung für das gesamte Sozial- und Arbeitsrecht geleitet und war jahrelang als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht engagiert. Als Gründer und Partner der Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner setzt er sich jetzt mit seinem Team für die Rechte von gekündigten Arbeitnehmern ein.
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Eintragsdaten vom 05.11.2024.