Je mehr sich das Internet in die vielen Bereiche des alltäglichen Lebens ausdehnt, desto größer wird auch der Bedarf an rechtlichen Regelungen im Internetrecht. Eine Filesharing Abmahnung ist auch so eine Regelung: eine, die Ihnen vor 20 Jahren sicherlich noch keine Probleme beschert hätte. Heute ist sie dagegen ein ganz charakteristisches Symptom der modernen Online-Welt. Was es genau mit der Filesharing Abmahnung auf sich hat, wie es zu einer solchen Abmahnung kommt und was Sie dagegen tun können, unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber verrät es Ihnen.
Was ist Filesharing?
Dazu betrachten wir erst einmal den Teilbegriff Filesharing, der vielleicht etwas erklärungsbedürftiger als die immer noch klassische Abmahnung ist. Filesharing bedeutet so etwas wie 'teilen von Dateien'. Solche Dateien können Sie im Internet finden und auf Ihren Computer herunterladen und sie dann wiederum teilen. Und genau hier liegt der Knackpunkt: Das Herunterladen von Dateien ist nicht immer das Problem, kann es aber auch schon sein. Probleme gibt es aber sehr wahrscheinlich dann, wenn Sie Dateien weitergeben, auf einer Website zur Verfügung stellen oder sonst wie teilen, von denen Sie nicht der Urheber sind.
Wann wird Filesharing gefährlich für Sie?
Filesharing ist also der Fachbegriff für das Tauschen von Dateien, Daten, Programmen, Büchern oder anderen Dokumenten, die online zur Verfügung gestellt werden. Das geht natürlich auch innerhalb eines rechtlichen Rahmens, also legal, zum Beispiel wenn freie Software oder Werke getauscht werden. Das ist der Fall, wenn der Urheberschutz erloschen ist oder der Urheber die freie Verwendung ausdrücklich erlaubt hat. Hat der Urheber nicht zugestimmt, und wird trotzdem Filesharing betrieben, kann dies mitunter zu einer Filesharing Abmahnung führen.
Filesharing auf Tauschbörsen
Sehr beliebte, gleichzeitig aber auch gefährliche Quellen solcher Filesharings, sind Plattformen wie Bit Torrent, Rapidshare oder Emule. Dort findet man unter anderem Musik, Serien und Filme oder auch Software in Hülle und Fülle – alles gratis. Ein wahres Paradies, sollte man meinen, aber ein trügerisches. Denn hier werden reihenweise Urheberrechte verletzt und das Downloaden – und vor allem das Uploaden solcher Files – ist illegal und wird auch mittlerweile konsequent strafrechtlich verfolgt.
So schnell rutschen Sie in die Illegalität
Dabei gilt noch nicht einmal das reine Downloaden als das rote Tuch für die Urheberrechtler, sondern diejenigen, die die Files teilen, indem sie diese uploaden. Genau zu einem solchen File-Sharer können Sie aber auch werden, denn viele dieser Tauschplattformen sorgen dafür, dass Dateien, die heruntergeladen werden, gleichzeitig auch hochgeladen werden. So werden Sie schneller zum illegalen Anbieter als Ihnen lieb ist, denn Sie verletzen hiermit die Urheberrechte.
Gefahren beim Streamen
Ob dies auch beim Streamen der Fall ist, ist noch nicht ganz klar, denn von höchster Stelle - dem Bundesjustizministerium - wird das schiere Ansehen von Filmen oder das Anhören von Musik noch längst nicht als illegal angesehen. Ein Glück für viele, die Youtube-Videos schauen, denn genau das ist Streaming. Mehr noch: Es darf auch eine private Kopie vom Gesehenen hergestellt, diese aber nicht weitergegeben werden. Das wäre dann wieder Filesharing.
Filesharing Abmahnung bekommen - was tun?
Wenn Sie eine Filesharing Abmahnung bekommen haben, werden Sie darin zunächst einmal aufgefordert, die gegen das Gesetz verstoßende Handlung zu unterlassen. Hinzu können Schadenersatzforderungen (i.d.R. und je nach Gegenstand zwischen 10€ und 5.000€) und die Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten (bis zu 147,56€) kommen. Folgendes können Sie tun, wenn Sie eine Filesharing Abmahnung erhalten haben:
- Zurückweisen: Sollten Sie der Meinung sein, dass die Abmahnung nicht berechtigt ist, weil Sie diese zum Beispiel nachweislich nicht begangen haben können, können Sie die Filesharing Abmahnung zurückweisen. Zudem ist es möglich, dass die Abmahnung den formellen Anforderungen nicht entspricht, auch dann können Sie die Abmahnung zurückweisen.
- Unterlassungserklärung: Der Abmahnung liegt eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Die können Sie einerseits modifizieren, wenn sie zu weit gegriffen oder die darin enthaltene Forderung zu hoch ist. Oder Sie können sie unverändert unterschreiben. Beachten Sie aber dabei immer die in der Erklärung veranschlagten Kosten!
- Rechtsanwalt einschalten: So oder so sollten Sie immer auf irgendeine Weise reagieren. Nichts tun ist nie eine Alternative, wenn Sie eine Abmahnung bekommen. Gerade bei Filesharing und Internetrecht hilft Ihnen wahrscheinlich auch keine Rechtsschutzversicherung, daher empfehlen wir hier ganz klar, einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe zu konsultieren.
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Achtung Abmahnanwalt – das müssen Sie beachten!
Abmahnungen sind im Internet-Zeitalter fast zu einem Massenphänomen geworden. Abmahnanwälte versenden in einzelnen Fällen hunderte Serienbriefen, um auf ein Fehlverhalten hinzuweisen und den Empfänger dazu verpflichten, die entsprechende Handlung zu unterlassen. Warum Abmahnungen häufig irrtümlich versandt werden und wie Sie und / oder Ihr Unternehmen dagegen vorgehen können, lesen Sie hier.