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Fluggastrecht

Fluggastrecht

Rund um Ihren Flug klappt es nicht recht? Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, Ihrem Fluggastrecht. Als Passagier eines Flugreiseveranstalters haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, sich bei Flugausfall, Verspätungen oder Überbuchung Geld erstatten zu lassen. Unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber verrät Ihnen, welche Probleme bei Flügen durch das Fluggastrecht geregelt werden und wie Sie davon Gebrauch machen können.

Die EU-Fluggäste-Verordnung

ueber den Wolken
© alice-photo - istockphotos.com

Die Anzahl unzufriedener Fluggäste ist durchaus hoch, das ist sie heute und das war sie auch im Jahr 2004, als die EU-Fluggäste-Verordnung verabschiedet wurde. Sie sichert Passagiere, indem sie den Fluggesellschaften bestimmte Konsequenzen beschert, die eintreffen, wenn diese ihre Dienstleistung – also den Flug – unzufriedenstellend oder gar nicht erbringen.

Was regelt das Fluggastrecht?

Das Fluggastrecht steht für einen umfassenden Schutz für Passagiere und beinhaltet folgende Aspekte:

  • Nichtbeförderung gegen den Willen der Passagiere
  • Flugverspätung oder gar Ausfall
  • Stornierungsmöglichkeiten bei Ausfall oder Verspätung
  • Recht auf Entschädigungen zwischen 250 € und 600 €
  • Informationspflicht zu Annullierung und Rechten der Passagiere
  • Sonderbehandlung für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität

Wen betrifft das Fluggastrecht?

Diese Regelungen in der Fluggäste-Verordnung betreffen grundsätzlich alle Fluggäste, deren Flugbuchung bei einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft bestätigt ist und die dafür ein Ticket erhalten haben. Zudem gelten die Bestimmungen für Reisen, die an einem EU-Flughafen beginnen oder enden. Die Art der Reise – also Pauschal-, Billig- oder Dienstreise – spielt dabei keine Rolle.

Wann gilt das Fluggastrecht nicht?

Ausgeschlossen von der Fluggäste-Verordnung sind dagegen alle Reisen, die kostenlos oder zu reduzierten Konditionen stattfinden und zu deren besonderen Tarifen die breite Öffentlichkeit keinen Zugang hatte. Auch schließt das Fluggastrecht die Haftung der Fluggesellschaften aus, deren Passagiere zu spät zur Abfertigung erschienen sind. Hier ist – sofern nicht anderslautend mitgeteilt – ein zeitlicher Puffer von 45 Minuten Gang und Gäbe.

Wie viel Entschädigung für Flugverspätung?

Flug ausfall
© Piero Cruciatti - istockphotos.com

Bezogen auf konkrete Fälle, besteht für Fluggäste ein Recht auf Entschädigung, wenn der Flug sich deutlich und verschuldet durch die Fluggesellschaft verspätet. Eine solche deutliche Verspätung liegt nach dem Fluggastrecht vor, wenn ein Flug sich mehr als drei Stunden verspätet. Dann besteht für Sie Anrecht auf Entschädigung von der Fluggesellschaft in Höhe von 250 bis 600 € pro Person.

Wann fällt die Entschädigung wie hoch aus?

Wie hoch die Entschädigung für die Flugverspätung tatsächlich ausfällt, hängt von der Flugdistanz ab. So sind die Entschädigungen gestaffelt:

  • Weniger als 1.500 km: 250 €
  • 1.500 - 3.000 km: 400 €
  • Über 3.500 km: 600 €

Das heißt, wenn Sie mit einer vierköpfigen Familie nach Neuseeland fliegen wollen, sich der Flug aber durch Verschulden der Airline um mehr als drei Stunden verspätet, haben Sie Recht auf eine Erstattung in Höhe von 2.400 €.

Nichtbeförderung wegen Überbuchung

Ähnlich verhält es sich bei Nichtbeförderung oder Annullierung. Wenn ein Flug zum Beispiel überbucht ist, haben Sie dieselben Rechte. Gibt es mehr Fluggäste als Flugzeugplätze, könnte Ihre Fluggesellschaft versuchen, Sie vom Rücktritt von der Buchung zu überzeugen. Gehen Sie darauf nur ein, wenn sich ein für Sie günstiger Kompromiss ergibt:

  • Sie haben Anspruch auf Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Ihre Fluggesellschaft muss Sie während der Wartezeit adäquat betreuen
  • Unter Umständen haben Sie auch hier Recht auf Ausgleichszahlungen

Zusatzleistung bei Verspätungen

Dazu kommen, als adäquate Betreuung bei langen Wartezeiten unter 5h, zusätzliche Leistungen, wie kostenlose Getränke, Mahlzeiten sowie Telefonate. Ab 5h können Sie außerdem vom Beförderungsvertrag zurücktreten und den Flugpreis zurückverlangen. Wurde Ihr Flug auf den nächsten Tag verschoben, haben Sie ein Anrecht auf ein Hotel sowie den Transit dorthin und zurück.

Flug gestrichen – was tun?

Bei Ausfall Ihres Fluges können Sie sich sogar den ganzen Flugpreis erstatten lassen oder Sie können auch hier auf einem alternativen Flug bestehen. Bei einer Benachrichtigung über den Flugausfall unter 14 Tagen haben Sie gegebenenfalls zusätzlich Anspruch auf Entschädigungszahlungen zwischen 125 € und 600 €. Eine Vorverlegung um mehrere Stunden gilt dabei ebenfalls als Annullierung.

Flug annulliert wegen außergewöhnlicher Umstände

Fluggast wartet
© LiudmylaSupynska - istockphotos.com

Dies alles gilt nicht, wenn der Flug wegen außergewöhnlicher Umstände annulliert wurde, also Naturkatastrophen, Brände oder für den Verkehr gefährliche Wetterbedingungen. Gleichwohl sind diese Umstände nicht präzise gesetzlich erfasst, sodass es hier regelmäßig juristische Auseinandersetzungen gibt. Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, wenn sich Auseinandersetzung wegen dieser Formulierung anbahnen sollten.

So bekommen Sie Ihre Entschädigung

Ohnehin gilt generell Vorsicht: Nicht selten versuchen die Airlines, um die Entschädigungszahlungen und sonstige Verpflichtungen durch das Fluggastrecht herum zu kommen. Dazu nutzen manche Unternehmen Ausreden, Verzögerungstaktiken oder ignorieren Ihre Forderungen einfach. Lassen Sie sich in einem solchen Fall am besten von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen und verhelfen Sie sich so zu Ihrem guten Fluggastrecht!



Aufklärungspflicht der Fluglinien

Ein Recht, über das wir Sie hier und jetzt in unserem 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber informieren, über das Sie aber auch Ihre Fluglinie aufklären muss. So muss Ihre Airline Ihnen mitteilen, zu welchen Ausgleichsleistungen Sie im Falle von Annullierung, Verspätung oder Überbuchung verpflichtet ist und welche Zahlungen Ihnen gegebenenfalls zustehen.


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