Inhaltsverzeichnis
- Was genau blüht mir bei einer Abmahnung?
- Wie reagieren bei Abmahnung durch den Abmahnanwalt?
- Unterlassungserklärung ausfüllen oder nicht?
- Gerichtliches Verfahren
- Die Methode der Abmahnanwälte
- Die Fehler der Abmahnanwälte
- Was wird am meisten abgemahnt?
- Weitere Abmahngründe
- Urheberrechtsverletzungen
- Impressum und Haftungsausschluss
- Schutz vor Abmahnungen
Hat auch Ihr Unternehmen, wie die meisten heutzutage, einen Internetauftritt? Dann können auch Sie, wie ebenfalls die meisten heutzutage, Ziel einer genauen Begutachtung durch einen Abmahnanwalt werden. Wenn Sie das Recht im wahrsten Sinne auf Ihrer Seite haben, birgt der Abmahnanwalt für Sie keine große Gefahr. Es gibt jedoch immer wieder Internetauftritte, die nicht dem aktuellen Internetgesetz entsprechen, weswegen sie auf die eine oder andere Weise interessant für Abmahnanwälte werden. Wie Abmahnanwälte arbeiten und wie Sie sicher vor den nächsten Abmahnwellen sind, erläutert unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber.
Was genau blüht mir bei einer Abmahnung?
Grenzen wir zunächst einmal ab: Ein Abmahnanwalt konzentriert sich besonders gern auf das Verschicken von Abmahnungen im Internet, bzw. wegen internet-rechtlicher Verfehlungen anderer. Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten, richten Sie sich sofort an Ihren Gewerberechtschutz oder einen Anwalt für Urheberrecht. Denn genau darum geht es in vielen Fällen, wenn ein Abmahnanwalt Ihnen schreibt: Er bezichtigt Sie, das Urheberrecht seines Klienten verletzt zu haben und fordert dafür meist horrende Summen.
Was steht in der Abmahnung?
- Vorwurf eines Rechtsverstoßes
- Bewertung des Rechtsverstoßes
- Aufforderung, das Verhalten zu unterlassen inkl. zugehöriger Unterlassungserklärung
- Fristsetzung (meistens vollkommen utopisch und überzogen)
Wie reagieren bei Abmahnung durch den Abmahnanwalt?
Wenn Sie einen gewerblichen Rechtsschutz haben, können Sie den Fall gleich übergeben. Ihr Anwalt wird für Sie zunächst einmal einschätzen, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist und wenn ja, ob die darin geforderte Entschädigung nicht viel zu hoch ist – das ist nämlich in den meisten Abmahnungen durch Abmahnanwälte der Fall. Im Folgenden wird Ihr Anwalt entscheiden, wie weiter vorzugehen ist.
Unterlassungserklärung ausfüllen oder nicht?
Ein Teil der Abmahnung ist besonders kritisch: die Unterlassungserklärung. Viele Anwälte raten dringend davon ab, diese ohne Weiteres auszufüllen und an den Abmahnenden zurückzuschicken. Denn durch die ausgefüllte Unterlassungserklärung entsteht ein lebenslang bindendes Vertragsverhältnis, bei dem es bei wiederholtem Verstoß richtig teuer werden kann. Falls die Unterlassungserklärung nicht ausgefüllt wird, kommt es zum gerichtlichen Verfahren.
Gerichtliches Verfahren
Meistens lassen es die verteidigenden Anwälte darauf ankommen und warten ab, ob der Abmahnanwalt es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen will. Hier trennt sich schon die Spreu vom Weizen. Viele Anwälte gehen davon aus, dass sich Abmahnanwälte tendenziell von Opfern abwenden, die sich durch einen Rechtsschutz, bzw. einen eigenen Anwalt vertreten lassen, weil hier die Kosten-Nutzen-Rechnung für sie mutmaßlich nicht aufgeht.
Die Methode der Abmahnanwälte
Und hier sehen Sie schon die vorrangingen Beweggründe für einen Abmahnanwalt: Er handelt nicht, um Gesetz und Ordnung wiederherzustellen, sondern aus wirtschaftlichem Interesse. Daher setzt der Abmahnanwalt seine Schreiben betont bedrohlich auf. Er rasselt mit den juristischen Säbeln, droht mit Klagen und Gericht. Gleichzeitig weiß der Abmahnanwalt aber auch, dass den Drohungen in seinem Standardschreiben meistens keine Taten folgen.
Die Fehler der Abmahnanwälte
Es geht also darum, aus wirtschaftlicher Motivation heraus so viele Abmahnungen wie möglich an so viele Ziele wie möglich rauszuschicken. Darunter leidet nicht selten die Prüfung der eigentlichen Fälle, sodass es häufig zu formellen oder inhaltlichen Fehlern kommt und die Adressaten zu Unrecht abgemahnt werden.
Was wird am meisten abgemahnt?
Diese Massen-Abmahnungen gehen aber auch mit den massenhaft im Internet verfügbaren, potenziellen Opfern einher. Die sogenannten Internet-Anwälte wildern daher in verschiedenen Revieren:
- File-Sharing
- Urheberrechtsverletzungen
Da es hier die meisten Fehler und Sicherheitslücken gibt, streift der Abmahnanwalt besonders gerne durch diesen Bereich des WWW.
Nachdem das File-Sharing sich in den letzten Jahren auf Grund massiver, dauerhafter Kampagnen und Strafen stark auf dem Rückzug befindet, findet ein Abmahnanwalt die Opfer für seine Abmahnungen vor allem in den sozialen Netzwerken und unter den Online Shops. Letztere sind vor allem betroffen bei:
- Fehler in Impressum oder Haftungsausschluss
- Fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung
- Falsche / irreführende Preise
- Unerlaubter / unerwünschter Versand von E-Mails oder Newslettern
Weitere Abmahngründe
Zudem gibt es auch weitere Gründe für Abmahnungen, die nicht unbedingt im Bereich Internet erfolgen müssen, Sie und Ihr Unternehmen aber dennoch unter Umständen betreffen können, wie z.B.:
- Unlauterer Wettbewerb
- Aggressive / irreführende Werbung
- Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen
Urheberrechtsverletzungen
Bei den Urheberrechtsverletzungen geht es im Wesentlichen darum, das geistige Eigentum eines anderen widerrechtlich genutzt und veröffentlicht zu haben, zum Beispiel ein Foto in einem Blog oder ein Musikstück in einem YouTube-Video – heutzutage wird selbst bei Pinnwandeinträgen oder Twitter-Nachrichten (Tweets) gerne abgemahnt. Hier versucht der Anwalt des Urhebers in erster Linie, die Urheberrechte zu wahren. Oft sind aber im Falle einer Vertretung durch einen Abmahnanwalt die Schadenersatzforderungen überzogen.
Impressum und Haftungsausschluss
Und auch hier gilt es, die Forderungen des Anwalts sowie die Berechtigung der gegnerischen Forderung durch den Abmahnanwalt zu prüfen. Die Experten für Abmahnungen im Internet durchforsten auch die Angaben im Impressum und in den Haftungsausschlüssen von Internetseiten. Insbesondere Online-Shops sehen sich daher ständigen Gefahren durch Abmahnungen im Internet gegenüber, sofern sie nicht willens oder in der Lage sind, mit den sich ständig ändernden Statuen im Internetgesetz Schritt zu halten und gegebenenfalls Angaben in Impressum und Haftungsausschluss anzupassen.
Schutz vor Abmahnungen
Vor allem online besteht kein genereller und zu 100 % wasserdichter Schutz gegen Abmahnanwälte, denn deren Schreiben richten sich in regelmäßigen Abmahnwellen auch einfach mal an Dutzende, Hunderte oder Tausende Adressaten, ohne dass wirklich alle von ihnen nachweislich abzumahnen wären. Schützen Sie sich vor den Folgen einer Abmahnung, indem Sie diese sofort Ihrem eigenen Anwalt oder Ihrem gewerblichen Rechtsschutz vorlegen und dann dessen Rat folgen. In den meisten Fällen bei Post vom Abmahnanwalt lautet dieser Rat dann tatsächlich: Erstmal nichts tun.
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