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Wie verläuft die Verbraucherinsolvenz?

Wie verläuft die Verbraucherinsolvenz?

Droht Ihnen die Verbraucherinsolvenz? Man gerät leicht hinein, kommt aber nur schwer wieder hinaus. In Zeiten von bargeldlosem Zahlen, oft sogar per Finger-Tippen auf dem Tablet oder durch die vielen vermeintlich günstigen Kleinkredite für Verbraucher gelangen diese schneller als geglaubt in finanzielle Nöte. Neben den gängigen laufenden Kosten wie Miete, Versicherungen oder Einkaufen entstehen regelmäßige Verbindlichkeiten fürs Smartphone, den Flat-Screen oder sonstige Finanzierungen. Dass sie über ihre Verhältnisse leben, bemerken viele erst dann, wenn sie nicht mehr zahlungsfähig sind. Die Verbraucherinsolvenz droht. Unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber sagt Ihnen, was in einem solchen Fall zu tun ist.

Wann bin ich insolvent?

Mann mit Schulden
© Wavebreakmedia - istockphotos.com

In die Insolvenz schliddern Sie nicht von einem auf den anderen Tag. Es handelt sich hier vielmehr um einen schleichenden Prozess, dessen Auswirkungen sich oft erst zeigen, wenn es schon zu spät ist. Das ist es für einige Millionen in Deutschland, Menschen die überschuldet sind und die der Masse ihrer Verbindlichkeiten irgendwann nicht mehr Herr werden können. Wenn Ihre Einnahmen permanent unter Ihren Ausgaben liegen und Sie merken, dass Ihre Schulden Sie auf Dauer erdrücken, sollten Sie in Erwägung ziehen, in die Verbraucherinsolvenz zu gehen.

Was ist die Verbraucherinsolvenz?

Denn in der Verbraucherinsolvenz besteht für Sie die Möglichkeit, irgendwann von Ihren erdrückenden Schulden befreit zu werden. Die Verbraucherinsolvenz kann also ein Neuanfang für Sie sein, selbst wenn Sie eventuell gar nicht in der Lage sind, alle Verbindlichkeiten vollständig zu begleichen. Dafür muss eine Verbraucherinsolvenz als Verfahren aber bestimmte formelle Voraussetzungen erfüllen. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht kann Ihnen hierzu beratend zur Seite stehen und gegebenenfalls Ihre Verbraucherinsolvenz einleiten.

Die Verbraucherinsolvenz in Kürze:

  • Schuldenbereinigung (außergerichtlich oder gerichtlich)
  • Insolvenzplanverfahren
  • Gerichtliches Insolvenzverfahren
  • Wohlverhaltensphase
  • Restschuldbefreiung


Was geschieht während der Verbraucherinsolvenz?

Ist dies geschehen, startet das Schuldenbereinigungsverfahren. Es kann außergerichtlich oder gerichtlich vollzogen werden und sieht die Information aller Gläubiger vor. Sie alle müssen dem Insolvenzverfahren zustimmen.

Ist diese Voraussetzung gegeben, sind Sie zunächst vor den Forderungen Ihrer Gläubiger abgeschirmt. Anders als zum Beispiel bei einer Zwangsvollstreckung drohen Ihnen keine Offenbarungseide und auch nicht der Besuch des Gerichtsvollziehers. Dennoch kann Ihnen in der Verbraucherinsolvenz privates Gut genommen werden und auch Ihr Gehalt kann gepfändet werden. Gleichzeitig wird Ihnen aber immer alles zur Arbeit Notwendige sowie ein für Ihren Lebensunterhalt ausreichendes Gehalt gelassen.

Wie viel Gehalt wird gepfändet?

Verdienstabrechnung
© Fotomatt_hh - istockphotos.com

Natürlich hat die Verbraucherinsolvenz für Sie nicht nur Vorzüge, wie z.B. den vorläufigen Schutz gegen Gläubiger. Denn schließlich geht es darum, dass Sie eine Menge Geld schuldig sind und das muss in irgendeiner Form zurückerstattet werden. Nachdem die Restschuldbefreiung gerichtlich angekündigt wurde, beginnt für Sie Wohlverhaltensphase, in der Ihr Gehalt zur Befriedigung der Gläubiger gepfändet wird. Die Gehaltspfändung ist eine zentrale Geldquelle in der Verbraucherinsolvenz. Dazu zählen Gehalt, Lohn, Arbeitslosengeld oder Renten. Nicht dazu zählen vermögenswirksame Leistungen, Urlaubsgeld, einmalige Beihilfen oder Zahlungen für Überstunden. Außerdem nicht pfändbar sind Gefahrenzulagen, Erziehungsgeld, Studienförderungen oder Aufwandsentschädigungen.

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen

Es muss dem Schuldner allerdings genügend Geld zum Leben (und eventuell auch für nachgewiesene Unterhaltszahlungen) gelassen werden. Deshalb sieht das Insolvenzrecht Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen vor, die ausreichend Geld zum Leben für den Schuldner sichern sollen. Die Pfändungsfreigrenzen werden regelmäßig an den Steuerfreibetrag für das Existenzminimum angepasst und liegen aktuell bei:

Pfändungsfreigrenzen in Euro bei Unterhaltsverpflichtung gegenüber X Personen

Pfändungsfreigrenze ab 1. Juli 2015​

Anzahl Personen

 Pfändungsfreigrenze ab 1. Juli 2015

0 1.079,99 €
1 1.479,99 €
2 1.709,99 €
3 1.929,99 €
4 2.159,99 €
5 2.379,99 €

Je 10 € Verdienst über der jeweiligen Pfändungsfreigrenze bleiben folgende Beträge pfändungsfrei:

Anzahl Unterhaltsberechtigter

von den ersten 10 €

ab 1. Juli 2015 von allen weiteren 10 €

0 5,72 € 3 €
1 9,62 € 5 €
2 7,28 € 6 €
3 9,51 € 7 €
4 8,71 € 8 €
5 9,87 € 9 €

 

Alle Beträge über 3.292,09 Euro sind voll pfändbar. Diese Grenze gilt seit dem 1. Juli 2015.

Wie wird das Geld verteilt?

Abhängig vom Einkommen und Ihren Unterhaltspflichten zahlen Sie einen monatlich neu zu berechnenden Betrag an Ihren Insolvenzverwalter. Zur Berechnung ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, wie auch zur Abführung des pfändbaren Betrags. Der Insolvenzverwalter zieht von diesem Betrag die Gerichtskosten ab und verteilt den Rest unter den Gläubigern. Bei den meisten Privatinsolvenzen handelt es sich jedoch um so genannte Nullverfahren, wobei das Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt und gar nichts an die Gläubiger zurückgezahlt werden kann.

Fristverkürzung in der Wohlverhaltensphase

Eine Fristverkürzung in der Wohlverhaltensphase ist möglich, wenn Sie es schaffen, innerhalb von 3 Jahren 35% der Gesamtschulden und die Verfahrenskosten abzutragen oder sich abzeichnet, dass innerhalb von 5 Jahren sämtliche Verfahrenskosten abgetragen werden können.

Restschuldenbefreiung

Nach der Wohlverhaltensphase sieht das Insolvenzrecht die Entscheidung eines Gerichts über die Restschuldenbefreiung vor. Falls das Gericht zustimmt, ist die Verbraucherinsolvenz abgeschlossen und die Gläubiger können keine Forderungen mehr geltend machen.


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