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Sozialrecht und Anwaltsuche – da ist der Beratungshilfeschein eine perfekte thematische Schnittstelle. Denn im Sozialrecht geht es um die Absicherung gegenüber sozialen Risiken und die Unterstützung bei Eintritt eines solchen Risikos. Wer dann vor Gericht muss und die Anwaltskosten nicht aufbringen kann, wird erleichtert feststellen, dass das Sozialstaatsprinzip auch im Kontext Anwalt und Sozialhilfeempfang greift. Unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber sagt Ihnen, wie Sie Sozialhilfe für die Anwaltskosten bekommen.
Das Sozialrecht
Deutschland ist ein Sozialstaat. Hier muss man sich keine ganz großen Sorgen um die so genannten sozialen Risiken – z.B. Arbeitslosigkeit, Unfall oder Krankheiten – machen. Das liegt daran, dass der Sozialstaat vom Sozialrecht einige strikte Auflagen erhält, die sich mit der sozialen Sicherung der Einwohner befassen. Dazu gehören neben gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung auch Regelungen für Arbeitslosigkeit.
Deutsche Lösung für Arbeitslosigkeit
So kümmert sich der Sozialstaat Deutschland auch um die Erwerbslosen hierzulande. Als Arbeitsloser erhalten Sie eine gewisse Geldsumme aus der Staatskasse, um nicht unter das Existenzminimum zu fallen und einen gewissen Lebensstandard erhalten zu können – auch ein wichtiges Prinzip innerhalb des Sozialstaatsprinzips. Vor allem Arbeitslosengeld II, im Volksmund auch Hartz IV genannt, ist weit verbreitet und bietet immer wieder rechtlichen Zündstoff.
Rechtsstreit um Hartz 4
Das Hartz 4 System ist komplex, beinhaltet viele unterschiedliche Facetten in Bezug auf den Leistungsumfang und somit auch immer wieder Raum für unterschiedliche Interpretationen. Sie haben die Befürchtung, dass Sie ohne einen Fachanwalt für Sozialrecht nicht die Sozialhilfen erhalten, die Ihnen zustehen? In unserem 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber finden Sie auch einen Anwalt für Hartz 4 Rechtsstreitigkeiten.
Anwalt finden trotz Hartz 4
Nun kommen hier aber nicht nur Sozialstaat und Sozialhilfebedürftiger zusammen, sondern auch noch zwei andere bemerkenswerte Aspekte rund um das Thema Anwalt und Harzt 4. Denn Hartz 4 Empfänger, die einen Rechtsanwalt suchen, haben schon von Anfang an die Angst vor den Anwaltskosten im Hinterkopf. Eine Angst, die nicht grundsätzlich begründet sein muss, denn es gibt in unserem Sozialstaat – natürlich, muss man schon fast sagen – eine Lösung.
Trotz Hartz 4 Anwalt bezahlen
Denn Sie können trotz Hartz 4 einen Anwalt bezahlen, wenn Sie sich dafür eine entsprechende Beratungshilfe sichern. Nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) hat derjenige Anspruch auf Beratungshilfe, der sich selbst einen Anwalt nicht leisten kann und auch keine andere Hilfe zur Verfügung stehen hat, wie zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung, Verbraucherzentralen oder auch die Schuldnerberatung. Es sind die gleichen Voraussetzungen, die auch für die Prozesskostenhilfe gelten.
Voraussetzungen für Beratungshilfeschein
Normalerweise gibt es diverse monetäre Voraussetzungen für Prozesskostenbeihilfe. Wenn Sie als Sozialhilfeempfänger einen Beratungshilfeschein beantragen wollen, erfüllen Sie tendenziell in den meisten Fällen die Voraussetzungen für den Beratungshilfeschein sowieso. Hier genügt beim Antrag auf Beratungshilfeschein meist die Vorlage, bzw. die Anlage der entsprechenden Bescheinigung zum Antrag auf Beratungshilfeschein.
Beratungshilfeschein wo beantragen?
Nehmen Sie also diese Dokumente und gehen sie damit zum örtlichen Amtsgericht, das ist nämlich zuständig für diese Angelegenheiten. Wichtig: Fügen Sie auch Unterlagen bei, aus denen sich die aktuelle Rechtsstreitigkeit nachvollziehen lässt, also Schriftverkehr mit dem Amt usw. Sofern das Amtsgericht Ihrem Antrag stattgibt, erhalten Sie den gewünschten Beratungshilfeschein. Wahlweise können Sie aber auch schon Ihrem Anwalt für Sozialrecht den Antrag überlassen, sofern er Ihren Fall bereits übernommen hat.
Welche Anwaltskosten werden bezahlt?
Durch den Beratungshilfeschein erhalten Sie finanzielle Unterstützung für die Anwaltskosten bei der außergerichtlichen Beratung und Vertretung. Das heißt, Ihr Anwalt für Sozialrecht berät Sie zu Ihrem Fall, wird aber auch gegenüber der gegnerischen Partei tätig, also etwa durch Schriftverkehr oder Telefonate. Für die gerichtliche Vertretung kommt der Beratungshilfeschein nicht in Frage. Hier ist dann die zusätzliche Prozesskostenhilfe nötig, aber auch zu der wird Sie Ihr Anwalt sicherlich beraten können.
Gebühren und Kosten des Beratungshilfeschein
Der Anwalt erhält eine Vergütung aus der Staatskasse, die unabhängig vom Fall und nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zwischen 35 und 85 € liegt. Wird die Sache außergerichtlich erledigt, erhält er eine zusätzliche pauschale Zahlung von 150 €. Bei Insolvenzverfahren liegt die Gebühr bei bis zu 675 €, hinzu kommen stets die Auslagen, die der Anwalt hatte. Für Sie als Berechtigter zur Beratungshilfe fällt lediglich eine geringe Gebühr von derzeit 15 € an.
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