Das Verkehrsrecht ist weit verzweigt, ähnlich wie die Verkehrswege. Es geht weit bis in sehr detaillierte Bereiche oder auch in benachbarte Rechtsdisziplinen. Recht kurz ist allerdings der Weg vom übergeordneten Verkehrsrecht zum Verkehrsstrafrecht. Die direkte Unterkategorie regelt die Ahndung schwerer Verkehrsdelikte. Ein Instrument dieser Bestrafung stellt die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) dar. Die Untersuchung ist wie eine Art Gutachten über die Fahrtauglichkeit eines Verkehrsteilnehmers zu verstehen und kann, sofern der Test negativ verläuft, zum Führerscheinentzug führen. Unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber stellt Ihnen dieses besondere Rechtsmittel aus dem Verkehrsstrafrecht vor.
Was ist die MPU?
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung wird vom Bundesamt für Straßenwesen anberaumt und von einer anerkannten Gutachterstelle (z.B. vom TÜV) durchgeführt, um die Fahrtauglichkeit eines Verkehrsteilnehmers zu testen. Rechtsgrundlage für die MPU liefern § 2 und § 3 des Straßenverkehrsgesetztes (StVG). Konsequenz der MPU kann entweder die Erteilung oder die Aufrechterhaltung eines vorher ausgesprochenen Fahrverbots sein. Grund für die MPU, die im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt wird, ist der wiederholte Verstoß gegen das Verkehrsrecht und der damit verbundene Zweifel an physischer, psychischer oder geistiger Fahrtauglichkeit.
Gründe für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Es gibt für die MPU Gründe, die sich vorrangig um persönliches Fehlverhalten hinterm Steuer drehen; aber auch geistige und psychische Probleme können Gründe für den „Idiotentest“ sein sowie auch schlicht eine zu hohe Zahl von Punkten in Flensburg. Hier die Details zu den Gründen für die MPU:
Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer ist leider eines der gängigsten Vergehen im deutschen Straßenverkehr. Die aktuelle Grenze für Alkohol am Steuer liegt bei 0,5 Promille. Unterhalb dieser Grenze dürfen Sie in der Regel straffrei weiterfahren, sofern Sie niemanden unter diesem legalen Alkoholeinfluss am Steuer gefährden, zum Beispiel indem Sie einen Unfall verursachen. Weitere Grenzen:
- Mehr als 0,5 Promille: 500€ Strafe, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Mehr als 1,1 Promille: + Führerscheinentzug
- Ab 1,6: + Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Ausnahmen von diesen Mindestwerten gelten allerdings, wenn davon ausgegangen wird, dass beim auffälligen Verkehrsteilnehmer ein Alkoholproblem und damit Wiederholungsgefahr besteht oder wenn bereits ein Wiederholungsfall vorliegt. In solchen Fällen kann auch bei niedrigen Promillewerten eine MPU drohen.
Drogenfahrt
Hier haben wir bewusst nicht Drogen am Steuer getitelt, denn im Gegensatz zu Alkohol am Steuer kann es sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen, wenn lediglich der Beifahrer Drogen mit sich führt oder man sogar nur als Fußgänger unter Drogeneinfluss erwischt wird. Die Regelungen hier sind sehr streng, denn es wird davon ausgegangen, dass Sie nicht mehr zwischen Drogenkonsum und Verkehrsteilnahme trennen können. Nach dem Verkehrsrecht kann jedem, der unter dem Einfluss von Drogen erwischt wird, die Fahrerlaubnis entzogen und erst nach einem positiven MPU Test wieder erteilt werden.
Cannabis stellt hier eine Ausnahme dar und zwar insofern, als das die „leichte Droge“ eher auf eine Stufe mit Alkohol gesetzt wird. Das heißt konkret, dass es voraussichtlich noch nicht bei der ersten Auffälligkeit, sondern eher bei wiederholter Auffälligkeit zum Entzug der Fahrerlaubnis und zur Medizinisch-Psychologische Untersuchung kommt – die Aufforderung zur Teilnahme an der MPU ist aber durchaus rechtens und damit auch nach dem ersten Delikt schon möglich.
Körperliche Gebrechen
Natürlich ist es auch möglich, dass Sie rein psychisch oder physisch nicht in der Lage sind, am Straßenverkehr teilzunehmen. Das muss in folgenden Fällen durch die Medizinisch-Psychologische Untersuchung geklärt werden:
- Lähmung
- Fehlende Körperteile
- Starke Sinnesstörungen
- Epilepsie
- Diabetes
- Herz- und Gefäßerkrankungen
Geistige Mängel
Doch auch, wenn Sie körperlich vollkommen fahrgeeignet sind, können Sie dennoch für eine MPU infrage kommen und zwar dann, wenn Sie geistig nicht dazu geeignet sind. Entscheidend sind hier neben bestimmten relevanten psychischen Krankheiten vor allem auch Persönlichkeitsmerkmale, die sich negativ auf Ihr Verkehrsverhalten auswirken können:
- Fehlende Selbstkontrolle
- Zu hohe Aggression
- Verringerte Reaktionsfähigkeit
- Emotionale Instabilität
Punkte in Flensburg
Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht beschert Ihnen die Eintragungen ins Fahreignungsregister, auch als Punkte in Flensburg bekannt. Haben Sie davon 8 oder mehr, steht eine MPU an.
Auf die MPU vorbereiten
Wenn Sie aus einem der oben genannten Gründe an einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung teilnehmen müssen, können Sie sich auf den Tag der MPU vorbereiten. Dazu gehört schon, sich selbst um einen Termin zur MPU zu kümmern, denn den bekommen Sie nicht vorgesetzt. Und auch sonst empfehlen wir Ihnen, für die MPU Vorbereitungen zu treffen, denn so haben Sie höhere Erfolgschancen.
Unterstützung für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung: Fragen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, womit Sie bei der MPU zu rechnen haben und wie Sie sich am besten darauf vorbereiten können.
Vorbereitungskurse für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Sie haben die Wahl, sich in Einzel- oder Gruppenkursen auf den „Idiotentest“ vorzubereiten. Wir empfehlen, einerseits Angebote von verschiedenen Anbietern einzuholen oder kostenlose Informationsveranstaltungen zu besuchen. Andererseits ist es ratsam, den wesentlich intensiveren Einzelkurs zu belegen. Dafür bietet sich zum Beispiel ein Verkehrspsychologe an. Hier ist aber nicht nur die Beratung intensiver, die Kosten sind es auch.
Gruppenberatung zur Vorbereitung auf die MPU
Letzteres kann aber auch auf die Gruppenberatung zutreffen. Die größeren Veranstaltungen zur Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung liegen preislich zwischen 500 – 1000 Euro und damit dann bei 50 - 100% der ungefähren Kosten für eine individuelle Einzelberatung. Gleichwohl geht man in der Gruppenberatung weniger auf Ihre individuellen Probleme ein, sondern auf die tendenziellen Hauptgründe für die MPU: Drogen, Alkohol und Punkte.
Wie verläuft die MPU?
Der Tag der MPU verläuft in der Regel nach einem strikten Muster:
- Anmeldung
- Personalien aufnehmen
- Check der Zahlung
- Aushändigung Merkblatt und Fragebögen zur MPU
- Fragebögen
- Zum Lebenslauf
- Gesundheit, bzw. Erkrankungen
- Zum Untersuchungsanlass, sprich Thema Alkohol und/oder Drogen
- Führerscheinbezogene Leistungstests
- Reaktion
- Wahrnehmung
- Konzentration
- Medizinische Untersuchung
- Allgemeine, internistische Untersuchung
- Neurologische Untersuchung
- Anlassbezogene Analyse
- Alkoholspezifische Befunde sowie die entsprechenden Labortests
- Drogenspezifische Befunde sowie die entsprechenden Labortests
- Aufklärung über die Einflüsse von Drogen oder Alkohol (je nach Anlass) auf Ihr Fahrverhalten
Hauptteil der MPU: Psychologisches Gespräch
In einer ca. 45-minütigen Sitzung haben Sie die Gelegenheit, sich zu Ihrem Fehlverhalten zu äußern und auch, wie Sie gedenken, Ihr Fehlverhalten in Zukunft zu vermeiden. Am Ende des Gesprächs teilt Ihnen der Gutachter mit, wie er Ihren Fall beurteilt. Der Versand der Untersuchungsergebnisse und des Gutachtens erfolgt in der Regel binnen 10 Tagen. Fällt das Gutachten positiv aus, geben Sie es bei der Führerscheinstelle ab und begeben sich wieder auf hoffentlich gute Fahrt!
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