Steuerrecht

Das Steuerrecht legt in Deutschland sämtliche Aspekte der Rechtsbeziehung zwischen Staat und Steuerzahlern zu Grunde. Dabei geht es im Wesentlichen darum, die Inhaber der Steuerhoheit einerseits und die ihnen unterworfenen Personen andererseits miteinander und unter Bezug der Rechte und Pflichten aller in Einklang zu bringen. Unser 11880-Rechtsanwalt-Berater stellt Ihnen das Steuerrecht im Detail vor.

Steuerrecht: Definition

steuerrecht
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Das Steuerrecht ist Teil des Öffentlichen Rechts und befasst sich darin mit dem Gebiet der Steuererhebung und der Festsetzung der Steuern. Grob unterteilt wird das Steuerrecht in die Abgabenverordnung und das Steuerverfahrensrecht sowie weitere Rechtsnormen der Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit. Das Steuerrecht gliedert sich in materielles und formelles sowie parallel allgemeines und besonderes Steuerrecht.

Wie werden die Steuern verteilt?

Steuern sind – frei nach sprachhistorischer Herkunft – als Unterstützung für den Staat zu verstehen. Das Wort Steuer stammt vom altdeutschen Wort stiura ab und ist gleichbedeutend mit Begriffen wie Stütze oder Hilfe. Auch wenn die Steuerzahler ihre Abgaben sicherlich eher als Bürde denn als Hilfe für den Staat sehen, werden die Hunderte Millionen an Abgaben, die in Deutschland jährlich zusammenkommen, gleichmäßig verteilt. So will das Finanzverwaltungsgesetz eine Zuständigkeit über die Steuerverwaltung, die von Bundesebene bis in die individuellen kommunalen Satzungen geht. Hier greifen dann schließlich die Kommunalabgabengesetze.

Welche Steuern gibt es?

Es gibt aber auch Steuerarten, die nur vom Bund oder den Ländern erhoben werden können. Gleichzeitig kennt das Steuerrecht verschiedene Steuergegenstände, wie Umsatz, Ertrag oder Besitz und sieht auch unter Umständen bestimmt Ziele der eingenommenen Steuergelder. Nachfolgend einige Beispiele für unterschiedliche Steuerarten:

  • Gemeinschaftliche Steuern: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Abgeltungssteuer
  • Bundessteuern: Energiesteuer, Tabaksteuer, Solidaritätszuschlag
  • Ländersteuern: Erbschaftssteuer, Grunderwerbssteuer, Rennwett- & Lotteriesteuer
  • Gemeindesteuern: Grundsteuer und Gewerbesteuer
  • Eine losgelöste Besonderheit stellt die Kirchensteuer dar.

Warum Steuern?

Wie bereits erwähnt, sind Steuern rein von ihrer Wortherkunft als Unterstützung der Steuerzahler für den Staat zu verstehen, also Steuern mit Fiskalzweck. Die Wahrnehmung von Steuern ist allerdings anders und es gibt zahlreiche Kritikpunkte gegenüber Steuern. Auch gibt es Steuerarten, die gar nicht mal so sehr Fiskalzweck haben – also den Zweck, den Fiskus zu unterstützten –, sondern eher einen anderen:

Lenkungszweck

Mit manchen Steuern sollen die Steuerzahler in ihrem Handeln beeinflusst werden, wie zum Beispiel bei der Bundessteuer auf Tabak oder mit der Ökosteuer. Beide sollen den Steuerzahlern, die hier auch gleichzeitig Verbraucher sind, ein alternatives Verhalten nahelegen, indem sie etwa das Rauchen aufgeben oder weniger Benzin verbrauchen.

Umverteilungszweck

Manche Steuern dienen auch einer von der Obrigkeit angestrebten Einkommensverteilung. Deutschland ist mit dem Solidaritätszuschlag – der Einkommen praktisch von West nach Ost umverteilt – ein sehr gutes Beispiel für eine derartige regionale Umverteilung von Steuergeldern.

Kritik an Steuern

Paar macht Steuer
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Natürlich sind Steuern für die wenigsten Menschen ein beliebtes Thema, außer vielleicht für Steuerberater, die ihr Geld damit verdienen. Das tun sie unter anderem deswegen, weil das Steuersystem für viele Steuerzahler zu intransparent und zu kompliziert ist. Auch können sich Steuern wie erzwungene Abgaben anfühlen, deren Gerechtigkeit immer wieder angezweifelt wird. Insgesamt herrscht immer wieder Kritik an der Angemessenheit, Wirksamkeit und auch an der generellen Steuerlast. Die kann sich unter Umständen sogar verdoppeln, wenn Sie beispielsweise zeitweise im Ausland tätig sind. In den meisten Fällen wird diese Verdopplung aber durch sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen verhindert.

Anwalt für Steuerrecht

Es sind unter anderem diese Kritikpunkte, die immer wieder zwischen den beiden Instanzen des Steuerrechts, der Steuerhoheit und den unterworfenen Personen – also juristischen und natürlichen Personen – zu Problemen führen, nicht selten juristischer Art. Wenn auch Sie auf einen steuerlichen Rechtsstreit zusteuern, lassen Sie sich am besten von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten und gegebenenfalls vertreten. Mit dem Titel Fachanwalt hat er die entsprechende Qualifikation in den nötigen Bereichen, um Ihnen zu Ihrem guten Steuerrecht zu verhelfen.



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