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Unlauterer Wettbewerb

Unlauterer Wettbewerb

Wenn ein Unternehmen eine Politik oder eine Strategie an den Tag legt, die gewissen Statuten des freien Wettbewerbs widerspricht, spricht das Wettbewerbsrechts von unlauterem Wettbewerb. Unlauterer Wettbewerb ist nach dem Gesetz ein Rechtsbruch und somit eine der beiden zentralen Gesichtspunkte des Wettbewerbsrechts neben den Wettbewerbsbeschränkungen. Unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber sagt Ihnen, was unlauterer Wettbewerb ist und was man rechtlich dagegen tun kann.

Einordnung ins Wettbewerbsrecht

bestechung
© vadimguzhva - istockphotos.com

Unlauterer Wettbewerb ordnet sich direkt ins Wettbewerbsrecht ein und wird durch das Lauterkeitsrecht, bzw. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Das Lauterkeitsrecht, dass sich im Wesentlichen mit allen rechtlichen Statuten gegen unlauteres Verhalten im Wettbewerb beschäftigt, bildet zusammen mit dem Kartellrecht das Wettbewerbsrecht.

Kartellrecht und Lauterkeitsrecht

Zusammen regeln diese beiden grundsätzlichen Säulen also den Marktwettbewerb in Deutschland. Das Kartellrecht zielt dabei in erster Linie auf Firmenzusammenschlüsse und deren wettbewerbsgefährdende Folgen ab, die solche Fusionen in Form von Kartellen mit sich bringen können. Parallel dazu überwacht und verbietet das Lauterkeitsrecht die unlautere oder auch verfälschende Tätigkeiten der Marktteilnehmer in Bezug auf die guten Sitten.

Unlauterer Wettbewerb gegen die guten Sitten

Sitte ist, was bestimmten moralischen Werten, dem Anstand und der allgemein anerkannten Gerechtigkeit entspricht. Aber auch im Grundgesetz ist das Sittengesetz fest verankert. Wer gegen diese Sitten verstößt, verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das zum Lauterkeitsrecht gehört.

Unlauterer Wettbewerb: Tatbestände

Konkret beziehen sich die Gesetze auf eine Reihe bestimmter Tatbestände, die die Personen des Privatrechts und öffentlichen Rechts nicht begehen dürfen. Nach §§ 4 - 7 des UWG sind dies beispielsweise Folgende:

  • Bestechung
  • Nachahmung
  • Herabsetzung
  • Verleitung zu Vertragsbruch oder Vertragsverletzung
  • Verwertung fremder Leistungen
  • Verschleierung
  • Außergewöhnliche aggressive Verkaufsmaßnahmen
  • Irreführung

Mögliche Klagen gegen unlauteren Wettbewerb

Rechtliche Handhabe gegen diese Tatbestände sieht das UWG natürlich ebenfalls vor. So können vom unlauteren Wettbewerb Betroffene Klage erheben:

  • gerichtliche Feststellung des unlauteren Wettbewerbs
  • Schadenersatz
  • Unterlassung
  • Beseitigung des Verhaltens
  • Gewinnherausgabe

Weitere Rechtsgebiete im Lauterkeitsrecht

Neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb fallen auch artverwandte Rechtsgebiete in den Einflussbereich des Lauterkeitsrechts. Da dieser Teil des Wettbewerbsrechts sich voll und ganz mit unlauteren Machenschaften rund um Unternehmen, ihre Güter, Ideen oder Rechte im Wettbewerb befasst und diese schützt, dürfen natürlich auch folgende Rechtsbereiche nicht fehlen:

  • Markenrecht
  • Patentrecht
  • Immaterialgüter
  • Gewerblicher Rechtsschutz (hier insbesondere Leistungsschutz)

Ihr Anwalt für Wettbewerbsrecht

Rechtsstreitigkeiten im Wettbewerbsrecht beziehen sich nicht selten auf enorm hohe Gegenstände. Hier kann es um ganze Marken, Produktlinien oder auch Werbekampagnen gehen. Wenn auch Ihr Unternehmen sich mit einem Rechtsstreit wegen unlauteren Wettbewerbs konfrontiert sieht, sehen Sie sich in unserem 1880-Rechtsanwalt-Ratgeber nach einem Experten um. Ein erfahrener Anwalt für Wettbewerbsrecht kann Ihre Rechte durchsetzen, Sie gegen eine Klage schützen oder einen anderen Wettbewerbsteilnehmer wegen Unlauterkeit belangen.



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