Wettbewerbsrecht

Wie verhält sich der Markt, was machen die Unternehmen, was dürfen die Unternehmen? Mit diesen Aspekten beschäftigt sich das Wettbewerbsrecht, das sich generell in zwei große Bereich unterteilen lässt. Die Regulierung des Marktes, die Aufsicht über Tätigkeiten der am Markt beteiligten Unternehmen und somit letztlich die rechtliche Ordnung des Wettbewerbs sind die wesentlichen Aufgaben des Wettbewerbsrechts. Unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber zeigt Ihnen, welche Vorteile sich Unternehmen verschaffen dürfen und welche durch die Säulen des Wettbewerbsrechts verbaut sind.

Definition Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht
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Der Begriff Wettbewerb kann als Bezug auf die allgemeine Struktur des Marktes verstanden werden und damit weniger als das Verhalten der Unternehmen untereinander. Beim Wettbewerbsrecht geht es aber klar darum: Welche Maßnahmen ergreifen Unternehmen, um sich Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen zu verschaffen und welche dieser Maßnahmen sind unlauterer Wettbewerb oder beschränken den Wettbewerb?

Lauterkeitsrecht

Punkt eins, der unlautere Wettbewerb ist einer der grundsätzlich zu vermeidenden Rechtsbrüche nach dem Wettbewerbsrecht und Gegenstand des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Er liegt dann vor, wenn ein Unternehmen sich sozusagen sittenwidrig verhält. Bei diesen Sitten handelt es sich einerseits um Moral und Anstand. Andererseits ist das Sittengesetz auch fest im Grundgesetz verankert. Verstöße gegen die guten Sitten, bzw. Tatbestände nach dem Wettbewerbsrecht sind zum Beispiel:

  • Bestechung
  • Nachahmung
  • Herabsetzung
  • Verleitung zu Vertragsbruch oder Vertragsverletzung
  • Verwertung fremder Leistungen
  • Verschleierung
  • Außergewöhnliche aggressive Verkaufsmaßnahmen
  • Irreführung

Lauterkeitsrecht im Medizinrecht

Letzterer Punkt findet übrigens spezielle Beachtung im Heilmittelwerbegesetz. Hier haben sich die Wettbewerber nicht nur an die gesetzlichen Vorgaben aus dem generellen Wettbewerbsrecht zu unlauterem Wettbewerb zu halten. Bei den Herstellern und Vertreibern von Arzneimitteln sieht das Medizinrecht eine ganz besonders hohe Verantwortung gegenüber den Konsumenten, bzw. Patienten.

Detaillierte Informationen zum Heilmittelwerbegesetz haben wir hier für Sie zusammengetragen.

Klagemöglichkeiten nach UWG

Neben diesem konkreten Beispiel aus dem Heilmittelwerbegesetz spielen auch noch viele weitere Rechtsgebiete in das UWG mit hinein, zum Beispiel das Markenrecht oder die Preisangabenverordnung. Und es gibt natürlich eine große Bandbreite an Fällen für das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Der langen Liste an möglichen Tatbeständen steht eine ebenfalls lange Liste an Klagemöglichkeiten gegenüber. So können unter anderem folgende Ansprüche erhoben werden:

  • gerichtliche Feststellung des unlauteren Wettbewerbs
  • Schadenersatz
  • Unterlassung
  • Beseitigung des Verhaltens
  • Gewinnherausgabe

Kartellrecht

Die zweite große Säule, auf der das Wettbewerbsrecht steht, ist das Kartellrecht. Während das UWG sich mit den Unternehmen und ihren individuellen Wettbewerbstätigkeiten beschäftigt, konzentriert sich das Kartellrecht auf die Einschränkung des Wettbewerbs, der sich ergibt, wenn Unternehmen Monopole errichten oder mit Wettbewerbern unerlaubte Absprachen zur Marktkontrolle treffen.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Zentrale Norm ist hier das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das einen funktionierenden Markt begünstigt, indem es Kartelle verbietet, marktmissbrauchende Machtstellungen verhindert oder Fusionen beaufsichtigt. Diese unerwünschten Erscheinungen des Wettbewerbsverhaltens werden in erster Linie vom Bundeskartellamt erkannt und geahndet. Hier wurden unter anderem bekannte Kartelle wie das Kaffee-Kartell 2004 oder das Bierkartell 2014 enttarnt und diverse weitere Fusionen verboten.



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